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Was ist mein „Digitales Bürgeramt“?
Das immer geöffnete digitale Amt!

Ihr Zugang für alle Leistungen.

Alle Leistungen der Verwaltung, egal, ob die Kommune vor Ort, das Land oder der Bund zuständig sind, an einem Ort auffindbar:
www.meineverwaltung.nrw.
Dort finden Sie neben den notwendigen Informationen zu der gewünschten Verwaltungsleistung auch die Kontaktdaten der zuständigen Behörden.

Konsequent Online.

Immer mehr Verwaltungsleistungen können online beantragt werden. Vorhandene Daten werden übernommen. Das spart Zeit. Die händische Unterschrift wird durch das Servicekonto.NRW oder die eID Funktion des Personalausweises ersetzt. Der Bescheid wird in immer mehr Fällen ebenfalls elektronisch zugestellt. Kein Ausdrucken, kein Papier, kein Postversand!

Jederzeit und überall.

Das Digitale Bürgeramt hat immer für Sie geöffnet. Egal ob spät abends oder am Wochenende. Rund um die Uhr stehen Ihnen die Verwaltungsleistungen online zur Verfügung. Und das nicht nur am heimischen PC, sondern auch unterwegs mit dem Smartphone oder auf der Couch mit dem Tablet.

Wie funktioniert mein „Digitales Bürgeramt“?
So einfach wie Online-Shopping!
Welche Vorteile bietet Ihnen das Digitale Bürgeramt?
Direkt erreichbar. Immer geöffnet. Alles an einem Ort!
  • Das Digitale Bürgeramt vereint alle Verwaltungsleistungen in einem „Amt“.
  • Das Digitale Bürgeramt macht Papieranträge überflüssig.

  • Es gibt keine Warteschlangen.

  • Das Digitale Bürgeramt ist immer geöffnet.

  • Anträge werden sofort zugestellt und können durch die Verwaltung schneller bearbeitet werden.
  • Das Digitale Bürgeramt erreiche ich vom PC, mobil mit Smartphone oder mit Tablet von der Couch aus.
  • Das Digitale Bürgeramt ist sicher. Alle Informationen werden verschlüsselt übertragen und können erst von der bearbeitenden Behörde entschlüsselt werden.
  • Die Kommunikation mit der Behörde und die Zustellung von Bescheiden erfolgt über sichere elektronische Wege.
  • Digitale Anträge ersparen Zeit durch Zugriff auf bereits vorhandene Daten.

Das Digitale Bürgeramt.
Einfach erklärt!

Die Kommunen entwickeln ihre Bürgerämter und das zugehörige digitale Angebot ständig weiter, um dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger immer besser gerecht zu werden. In den letzten Jahren wurde schon viel erreicht. Die tatsächlichen Öffnungszeiten sind flexibler und das digitale Angebot breiter geworden. Aber es sind noch viele Fragen zu klären, insbesondere zu notwendigen Rechtsänderungen, die ein komplett durchgängiges digitales Bürgeramt – vom Online-Antrag bis zum Bescheid – erst möglich machen.

Alles auf einen Blick!
Online-Dienste für Bürger*innen und Unternehmen.

Wenn Sie wissen möchten, welche Verwaltungsleistungen Ihre Kommune bereits heute online anbietet bzw. welche Verwaltungsleistungen für Unternehmen online zur Verfügung stehen, klicken Sie bitte auf die entsprechende Übersichtskarte.

Sie haben noch Fragen?

Häufig gestellte Fragen

Ich habe noch kein Servicekonto. Wo kann ich dieses erstellen?2021-11-10T16:33:18+01:00

Einfach registrieren unter https://servicekonto.nrw/

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Personalausweis für die Antragsstellung zu nutzen?2021-11-10T16:34:12+01:00

Um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels muss aktiviert sein. Bei der eID-Karte ist diese automatisch aktiviert.
  • Sie müssen Ihre selbstgewählte, 6-stellige PIN oder Ihre Transport-PIN kennen. Die Transport-PIN müssen Sie vor der ersten Nutzung der Online-Ausweisfunktion in eine selbstgewählte, 6-stellige PIN ändern.
  • Ein NFC-fähiges Smartphone oder USB-Kartenlesegerät müssen bereitliegen.
  • Die AusweisApp2 muss installiert sein.

(Quelle: https://www.ausweisapp.bund.de/)
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/

Müssen ausgefüllte Anträge noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post versendet werden?2021-07-16T13:17:16+02:00

Nein, das ist der große Vorteil des Digitalen Bürgeramtes. Die Antragstellung läuft vollständig elektronisch.

Warum bekomme ich meine Bescheide doch noch per Post zugestellt?2021-07-16T13:17:39+02:00

Der Postkorb im Servicekonto ist noch eine sehr neue Funktion. Die in den Behörden eingesetzten Fachverfahren werden schrittweise auf elektronische Kommunikation umgestellt. Die Anzahl an Verfahren, die auch Bescheide elektronisch zustellen, wächst kontinuierlich.

Ich habe vor wenigen Tagen einen Antrag gestellt und noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Warum ist das so?2021-10-19T09:32:35+02:00

Das Digitale Bürgeramt bestätigt Ihnen den Versand des Antrags an die Behörde. Statusmeldungen der bearbeitenden Behörde sollen zukünftig auch elektronisch im Postkorb Ihres Servicekontos bereitgestellt werden. Der Postkorb im Servicekonto ist noch eine sehr neue Funktion. Daher bieten noch nicht alle Behörden die elektronische Statusmeldung an. Die in den Behörden eingesetzten Fachverfahren werden schrittweise auf elektronische Kommunikation umgestellt. Die Anzahl an Verfahren, die auch Statusmeldungen elektronisch zustellen, wächst kontinuierlich.

Bei einigen Verwaltungsleitungen kann ich mich mit dem Benutzername/Passwort des Servicekontos anmelden. Manchmal muss ich jedoch den Personalausweis verwenden. Warum ist das so?2021-07-16T13:18:26+02:00

Die einzelnen Anträge haben ein unterschiedliches Vertrauensniveau. Dieses legt fest, wie sicher sich die Behörde sein muss, dass der/die jeweilige Antragsteller/in auch persönlich den Antrag elektronisch gestellt hat. Benutzername/Passwort sind dabei nicht so sicher, wie der Besitz des Personalausweises inkl. der Kenntnis der PIN. Bei Anträgen mit einem hohen Vertrauensniveau ist daher immer der Personalausweis Pflicht. In allen anderen Fällen reichen Benutzername und Passwort aus.

Bei einigen Diensten kann ich die aus dem Servicekonto übernommenen persönlichen Daten ändern, bei anderen sind diese unveränderlich. Warum ist das so?2021-07-16T13:19:57+02:00

Die einzelnen Anträge haben ein unterschiedliches Vertrauensniveau. Dieses legt fest, wie sicher sich die Behörde sein muss, dass der/die jeweilige Antragsteller/in auch persönlich den Antrag elektronisch gestellt hat. Bei Anträgen mit einem hohen Vertrauensniveau ist die Verwendung des Personalausweises Pflicht. In diesem Fall sind die Daten nicht änderbar, damit die Daten im Antrag mit den Daten aus dem Personalausweis übereinstimmen.

Glossar

Wissen von A – Z

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